Zusammenfassung der Anlagerichtlinien und Anlagekategorien des EIC Accelerator EIC Fund
Version: Dezember 2023 Hinweis: Dieser Artikel enthält eine Zusammenfassung der offiziellen Investitionsrichtlinien des EIC-Fonds und enthält Vereinfachungen, die in einigen Fällen die beabsichtigte Bedeutung verändern können. Wir empfehlen, das offizielle Dokument herunterzuladen und zu lesen. Einleitung Die Investitionsrichtlinien des EIC enthalten wichtige Informationen für potenzielle Begünstigte und Koinvestoren hinsichtlich der Strategie und Bedingungen für Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen des EIC-Fonds. Diese aktualisierte Version enthält Definitionen qualifizierter Investoren, Beschreibungen von Investitionsszenarien und neue Klauseln zu Folgeinvestitionen und Exits, um die Unterstützung vielversprechender Startups und KMU sicherzustellen, damit diese ihr Wachstum beschleunigen und zusätzliche Investoren gewinnen können. Dieses Dokument gilt speziell für den Teilfonds „Horizont Europa“ des EIC-Fonds. Inhaltsverzeichnis Anlageregeln 1.1 Anlagebeschränkungen 1.2 Anlageziel 1.3 Anlagestrategie 1.4 Anlageprozess des Teilfonds Anlagerichtlinien 2.1 Entwicklungsstadium des Zielunternehmens 2.2 Art der Innovationen 2.3 Schutz europäischer Interessen 2.4 Geografischer Geltungsbereich 2.5 Ausschlüsse 2.6 Investitionsgröße und angestrebte Beteiligungsquote 2.7 Investitions-/Co-Investitionsszenarien 2.8 Due-Diligence-Prozess 2.9 Mögliche Finanzinstrumente 2.10 Umsetzung der Investition 2.11 Veröffentlichung von Informationen 2.12 Überwachung und Folgeinvestitionen 2.13 Folgeinvestitionen 2.14 Mentoren 2.15 Verwaltung geistigen Eigentums Anlagebereiche Anhang 1. Definitionen Anhang 2. Ausschlüsse 1. Anlageregeln 1.1 Anlagebeschränkungen Der Teilfonds unterliegt den im Allgemeinen Teil des EIC-Fondsmemorandums festgelegten Anlagebeschränkungen. Diese Beschränkungen stellen sicher, dass der Teilfonds innerhalb der vom EIC-Fonds festgelegten Grenzen operiert und dabei Konsistenz und Übereinstimmung mit den Gesamtzielen beibehält. 1.2 Anlageziel Das Ziel des Teilfonds besteht darin, in Endbegünstigte des EIC-Fonds zu investieren, die bahnbrechende Technologien und disruptive, marktschaffende Innovationen entwickeln oder einsetzen. Der Teilfonds zielt darauf ab, eine kritische Finanzierungslücke im europäischen Technologietransfermarkt zu schließen. Trotz erheblicher Zuschüsse für Forschungs- und Innovationsprojekte in Europa gelingt es nur sehr wenigen, weitere Investitionen anzuziehen und die Phase der Kommerzialisierung und Skalierung zu erreichen. 1.3 Anlagestrategie Um sein Anlageziel zu erreichen, kann der Teilfonds direkt in Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere investieren, darunter Vorzugsaktien, Wandelanleihen, Optionen, Optionsscheine oder ähnliche Wertpapiere. Der Teilfonds stellt die Anlagekomponente des EIC blended finance bereit, vorbehaltlich des von der EU-Kommission festgelegten maximalen Anlagebetrags. Kandidatenunternehmen bewerben sich für das EIC Accelerator über öffentliche Ausschreibungen, die von der EU-Kommission veröffentlicht werden. Die EISMEA bewertet diese Vorschläge und die EU-Kommission wählt diejenigen aus, die mit einem indikativen EIC blended finance-Betrag unterstützt werden. Diese Unterstützung kann aus einer Kombination aus Zuschuss und Investition, nur Zuschuss oder nur Investition bestehen. In Fällen, in denen europäische Interessen in strategischen Bereichen geschützt werden müssen, ergreift der EIC-Fonds Maßnahmen wie den Erwerb einer Sperrminorität, um den Zutritt neuer Investoren aus nicht förderfähigen Ländern zu verhindern. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Investitionen mit den strategischen Prioritäten übereinstimmen und die europäischen Interessen schützen. 1.4 Compartment-Investitionsprozess Der Investitionsprozess umfasst mehrere Schritte: Erstbewertung: Von der EU-Kommission ausgewählte Vorschläge werden zur Erstbewertung an den externen AIFM weitergeleitet. Kategorisierung: Die Fälle werden basierend auf der Bewertung in verschiedene Investitionsszenarien (Buckets) kategorisiert. Due Diligence: Bei den Zielunternehmen werden eine finanzielle Due Diligence und KYC-Compliance-Prüfungen durchgeführt. Diskussion der Finanzierungsbedingungen: Mögliche Finanzierungsbedingungen werden mit dem Begünstigten und den Co-Investoren besprochen. Entscheidungsfindung: Der externe AIFM entscheidet über Finanzierungsoperationen und genehmigt oder lehnt die Operation ab. Rechtliche Dokumentation: Nach der Genehmigung werden rechtliche Dokumente erstellt und unterzeichnet. Überwachung: Der externe AIFM überwacht die Investitionen, einschließlich Meilensteinauszahlungen, Berichterstattung und Exit-Strategien. 2. Investitionsrichtlinien 2.1 Entwicklungsstadium des Zielunternehmens Zu den antragsberechtigten Antragstellern im Rahmen des EIC Accelerator zählen gewinnorientierte, hochinnovative KMU, Start-ups, Unternehmen in der Frühphase und kleine Midcaps aus allen Sektoren, typischerweise mit einem starken Anteil an geistigem Eigentum. Das EIC Accelerator zielt darauf ab, risikoreiche Projekte zu unterstützen, die für Investoren noch nicht attraktiv sind, und das Risiko dieser Projekte zu verringern, um private Investitionen anzukurbeln. 2.2 Art der Innovationen Das Compartment unterstützt verschiedene Arten von Innovationen, insbesondere solche, die auf Deep-Tech oder radikalem Denken und sozialer Innovation basieren. Deep-Tech bezieht sich auf Technologie, die auf modernsten wissenschaftlichen Fortschritten und Entdeckungen basiert und eine ständige Interaktion mit neuen Ideen und Laborergebnissen erfordert. 2.3 Schutz europäischer Interessen In strategischen Bereichen, die von der EU-Kommission identifiziert wurden, wird das Compartment investitionsbezogene Maßnahmen ergreifen, um europäische Interessen zu schützen. Dazu können der Erwerb einer Sperrminorität, Investitionen trotz potenziellem Investoreninteresse oder die Sicherung des europäischen Eigentums an geistigem Eigentum und dem Unternehmen gehören. 2.4 Geografischer Geltungsbereich Zugelassene Unternehmen müssen in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern der Eigenkapitalkomponente der Säule III von Horizont Europa ansässig und tätig sein. Der externe AIFM darf in die in diesen Gebieten ansässige Holding oder Muttergesellschaft investieren, sofern diese alle Förderkriterien erfüllt. 2.5 Ausschlüsse Sektoren, die mit den ethischen und sozialen Grundlagen von Horizont Europa nicht vereinbar sind, sind von den Investitionen ausgeschlossen. Dazu gehören Aktivitäten im Zusammenhang mit schädlichen Arbeitspraktiken, illegalen Produkten, Pornografie, Wildtierhandel, gefährlichen Materialien, nicht nachhaltigen Fischereimethoden und andere, wie in Anhang 2 aufgeführt. 2.6 Investitionsgröße und Beteiligungsziele Die Investitionen des Teilfonds belaufen sich auf 500.000 bis 15.000.000 EUR pro Unternehmen und zielen auf Minderheitsbeteiligungen ab, typischerweise zwischen 10% und 20%. Er kann jedoch eine Sperrminorität erwerben, um europäische Interessen zu schützen. Die Investitionen können auf Grundlage der Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung und der Vergabeentscheidung der EU-Kommission niedriger oder höher ausfallen als ursprünglich vorgeschlagen. 2.7 Investitions-/Co-Investitionsszenarien Der externe AIFM wird von Anfang an potenzielle Beteiligungsunternehmen mit der EIC Accelerator-Investorengemeinschaft zusammenbringen, um Co-Investitionsmöglichkeiten zu nutzen. Ausgewählte Begünstigte des EIC werden ermutigt, Mitinvestoren zu suchen, wobei die finanzielle und kommerzielle Due Diligence möglicherweise gemeinsam mit diesen Investoren durchgeführt wird. Das EIC Accelerator zielt darauf ab, das Risiko ausgewählter Operationen zu verringern und erhebliche zusätzliche Mittel anzuziehen, um die Einführung und Ausweitung von Innovationen zu unterstützen. 2.8 Due-Diligence-Prozess Der Due-Diligence-Prozess konzentriert sich auf Governance, Kapitalstruktur, Geschäftsstrategie, Wettbewerb, Marktbewertung, Wertschöpfung, Rechtsform und Gerichtsbarkeiten. Compliance-Prüfungen umfassen Anti-Geldwäsche, Anti-Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung und KYC-Compliance. Nichteinhaltung kann zur Unterbrechung oder Einstellung der EIC-Unterstützung führen. 2.9 Mögliche Finanzinstrumente Der Teilfonds verwendet hauptsächlich Eigenkapital- oder Quasi-Eigenkapitalinvestitionen, darunter: Stammaktien: Eigentumsanteil an einem Unternehmen, kann stimmberechtigt oder nicht stimmberechtigt sein. Vorzugsaktien: Hybrides Eigenkapital mit schuldähnlichen Merkmalen, normalerweise gehalten von VC-Fonds. Wandelbare Instrumente: Schuldtitel … Mehr lesen