Zusammenfassung der Anlagerichtlinien und Anlagekategorien des EIC Accelerator EIC Fund

Ausführung: Dezember 2023

Hinweis: Dieser Artikel enthält eine Zusammenfassung der offiziellen Investitionsrichtlinien des EIC-Fonds und enthält Vereinfachungen, die in einigen Fällen die beabsichtigte Bedeutung verändern können. Wir empfehlen, das offizielle Dokument herunterzuladen und zu lesen.

Einführung

Die EIC-Investitionsrichtlinien liefern potenziellen Begünstigten und Koinvestoren wichtige Informationen zur Strategie und den Bedingungen für Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen des EIC-Fonds. Diese aktualisierte Version enthält Definitionen qualifizierter Investoren, Beschreibungen von Investitionsszenarien und neue Klauseln zu Folgeinvestitionen und Ausstiegen, um die Unterstützung vielversprechender Start-ups und KMU sicherzustellen, damit diese ihr Wachstum beschleunigen und zusätzliche Investoren anlocken können. Dieses Dokument gilt speziell für den EIC-Fonds „Horizont Europa“.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anlageregeln
    • 1.1 Anlagebeschränkungen
    • 1.2 Anlageziel
    • 1.3 Anlagestrategie
    • 1.4 Der Investmentprozess der Teilfonds
  2. Anlagerichtlinien
    • 2.1 Entwicklungsstadium des Zielunternehmens
    • 2.2 Art der Innovationen
    • 2.3 Schutz europäischer Interessen
    • 2.4 Geografischer Geltungsbereich
    • 2.5 Ausschlüsse
    • 2.6 Investitionsgröße und angestrebte Beteiligungshöhe
    • 2.7 Investitions-/Co-Investitionsszenarien
    • 2.8 Due-Diligence-Prozess
    • 2.9 Mögliche Finanzinstrumente
    • 2.10 Durchführung von Investitionen
    • 2.11 Veröffentlichung von Informationen
    • 2.12 Monitoring und Folgeinvestitionen
    • 2.13 Folgeinvestitionen
    • 2.14 Mentoren
    • 2.15 Verwaltung geistigen Eigentums
  3. Investitionsbereiche
  4. Anhang 1. Definitionen
  5. Anhang 2. Ausschlüsse

1. Anlageregeln

1.1 Anlagebeschränkungen

Der Teilfonds unterliegt den im allgemeinen Teil des EIC-Fondsmemorandums festgelegten Anlagebeschränkungen. Diese Beschränkungen stellen sicher, dass der Teilfonds innerhalb der vom EIC-Fonds festgelegten Grenzen operiert und dabei Konsistenz und Übereinstimmung mit den Gesamtzielen gewährleistet.

1.2 Anlageziel

Das Ziel des Teilfonds besteht darin, in Endbegünstigte des EIC-Fonds zu investieren, die bahnbrechende Technologien und disruptive, marktschaffende Innovationen entwickeln oder einsetzen. Der Teilfonds zielt darauf ab, eine kritische Finanzierungslücke auf dem europäischen Technologietransfermarkt zu schließen. Trotz erheblicher Zuschüsse für Forschungs- und Innovationsprojekte in Europa gelingt es nur sehr wenigen, weitere Investitionen anzuziehen und die Phase der Kommerzialisierung und Skalierung zu erreichen.

1.3 Anlagestrategie

Um sein Anlageziel zu erreichen, kann der Teilfonds direkt in Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere investieren, darunter Vorzugsaktien, Wandelanleihen, Optionen, Optionsscheine oder ähnliche Wertpapiere. Der Teilfonds stellt die Anlagekomponente des EIC blended finance bereit, vorbehaltlich der von der EU-Kommission festgelegten maximalen Anlagesumme.

Bewerberunternehmen bewerben sich für das EIC Accelerator über öffentliche Ausschreibungen der EU-Kommission. Die EISMEA bewertet diese Vorschläge und die EU-Kommission wählt diejenigen aus, die mit einem indikativen EIC blended finance-Betrag unterstützt werden. Diese Unterstützung kann aus einer Kombination aus Zuschuss und Investition, nur Zuschuss oder nur Investition bestehen.

In Fällen, in denen europäische Interessen in strategischen Bereichen geschützt werden müssen, ergreift der EIC-Fonds Maßnahmen wie den Erwerb einer Sperrminorität, um den Eintritt neuer Investoren aus nicht förderfähigen Ländern zu verhindern. Mit diesem Ansatz wird sichergestellt, dass die Investitionen mit den strategischen Prioritäten übereinstimmen und die europäischen Interessen geschützt werden.

1.4 Der Investmentprozess der Teilfonds

Der Anlageprozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Erste Einschätzung: Von der EU-Kommission ausgewählte Vorschläge werden zur ersten Beurteilung an den externen AIFM weitergeleitet.
  2. Kategorisierung: Fälle werden basierend auf der Bewertung in verschiedene Investitionsszenarien (Buckets) kategorisiert.
  3. Due Diligence: Bei den Zielunternehmen werden eine finanzielle Due-Diligence-Prüfung und KYC-Compliance-Prüfungen durchgeführt.
  4. Diskussion der Finanzierungsbedingungen: Mögliche Finanzierungsbedingungen werden im Entwurf mit dem Begünstigten und den Co-Investoren besprochen.
  5. Entscheidungsfindung: Der externe AIFM entscheidet über Finanzierungsgeschäfte und genehmigt oder lehnt das Geschäft ab.
  6. Rechtliche Dokumentation: Nach der Genehmigung werden Rechtsdokumente vorbereitet und unterzeichnet.
  7. Überwachung: Der externe AIFM überwacht die Investitionen, einschließlich Meilensteinauszahlungen, Berichterstattung und Exit-Strategien.

2. Anlagerichtlinien

2.1 Entwicklungsstadium des Zielunternehmens

Zu den antragsberechtigten Unternehmen im Rahmen des EIC Accelerator zählen gewinnorientierte, hochinnovative KMU, Start-ups, junge Unternehmen und kleine Midcap-Unternehmen aus allen Branchen, typischerweise mit einem starken Anteil an geistigem Eigentum. Das EIC Accelerator zielt darauf ab, risikoreiche Projekte zu unterstützen, die für Investoren noch nicht attraktiv sind, und das Risiko dieser Projekte zu verringern, um private Investitionen anzukurbeln.

2.2 Art der Innovationen

Das Compartment unterstützt verschiedene Arten von Innovationen, insbesondere solche, die auf Deep-Tech oder radikalem Denken sowie sozialer Innovation basieren. Deep-Tech bezieht sich auf Technologien, die auf modernsten wissenschaftlichen Fortschritten und Entdeckungen basieren und eine ständige Interaktion mit neuen Ideen und Laborergebnissen erfordern.

2.3 Schutz europäischer Interessen

In von der EU-Kommission festgelegten strategischen Bereichen ergreift der Teilfonds investitionsbezogene Maßnahmen zum Schutz europäischer Interessen. Dazu können der Erwerb einer Sperrminorität, Investitionen trotz potenziellem Anlegerinteresse oder die Sicherung des europäischen Eigentums an geistigem Eigentum und dem Unternehmen gehören.

2.4 Geografischer Geltungsbereich

Die förderfähigen Unternehmen müssen in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern der Eigenkapitalkomponente Säule III von Horizont Europa ansässig und tätig sein. Der externe AIFM kann in die in diesen Gebieten ansässige Holding oder Muttergesellschaft investieren, sofern diese alle Förderkriterien erfüllt.

2.5 Ausschlüsse

Von den Investitionen sind Sektoren ausgeschlossen, die mit den ethischen und sozialen Grundlagen von Horizont Europa unvereinbar sind. Dazu gehören Aktivitäten im Zusammenhang mit schädlichen Arbeitspraktiken, illegalen Produkten, Pornografie, Wildtierhandel, gefährlichen Stoffen, nicht nachhaltigen Fangmethoden und anderen, wie in Anhang 2 aufgeführt.

2.6 Investitionsgröße und angestrebte Beteiligungshöhe

Die Investitionen des Teilfonds belaufen sich auf 500.000 bis 15.000.000 EUR pro Unternehmen und zielen auf Minderheitsbeteiligungen ab, die typischerweise zwischen 10% und 20% liegen. Der Teilfonds kann jedoch eine Sperrminorität erwerben, um europäische Interessen zu schützen. Die Investitionen können je nach Due-Diligence-Ergebnissen und der Vergabeentscheidung der EU-Kommission niedriger oder höher ausfallen als ursprünglich vorgeschlagen.

2.7 Investitions-/Co-Investitionsszenarien

Von Anfang an wird der externe AIFM potenzielle Beteiligungsunternehmen mit der EIC Accelerator-Investorengemeinschaft verbinden, um Co-Investitionsmöglichkeiten zu nutzen. Ausgewählte Begünstigte des EIC werden ermutigt, Co-Investoren zu suchen, wobei die finanzielle und kommerzielle Due Diligence möglicherweise gemeinsam mit diesen Investoren durchgeführt wird. Das EIC Accelerator zielt darauf ab, das Risiko ausgewählter Operationen zu verringern und erhebliche zusätzliche Mittel anzuziehen, um die Einführung und Ausweitung von Innovationen zu unterstützen.

2.8 Due-Diligence-Prozess

Der Due-Diligence-Prozess konzentriert sich auf Governance, Kapitalstruktur, Geschäftsstrategie, Wettbewerb, Marktbewertung, Wertschöpfung, Rechtsform und Gerichtsbarkeiten. Compliance-Prüfungen umfassen die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung und KYC-Compliance. Nichteinhaltung kann zur Unterbrechung oder Einstellung der EIC-Unterstützung führen.

2.9 Mögliche Finanzinstrumente

Der Teilfonds nutzt vorwiegend Eigenkapital- oder kapitalähnliche Anlagen, darunter:

  • Stammaktien: Eigentumsanteil an einem Unternehmen, kann stimmberechtigt oder nicht stimmberechtigt sein.
  • Vorzugsaktien: Hybrides Eigenkapital mit schuldtitelähnlichen Merkmalen, das normalerweise von VC-Fonds gehalten wird.
  • Wandelbare Instrumente: Schuldtitel mit Konvertibilitätsfunktion, wie Wandeldarlehen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Genussrechte und SAFEs.
  • Andere Eigenkapitalinstrumente: Geeignete Instrumente zur Erreichung der EIC Accelerator-Ziele.

2.10 Durchführung von Investitionen

Der externe AIFM führt die Investitionen aus, einschließlich des Abschlusses rechtlicher Dokumente und des Vertragsabschlusses mit den Beteiligungsunternehmen im Namen des Teilfonds.

2.11 Veröffentlichung von Informationen

Informationen zu den endgültigen Empfängern des EIC-Fonds, wie etwa Namen, Standorte und Investitionsdetails, können veröffentlicht werden, um Transparenz und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.

2.12 Monitoring und Folgeinvestitionen

Der externe AIFM verwaltet einzelne Investitionen und überwacht Meilensteinfinanzierungen, Finanzierungsereignisse, Abschreibungen, Umstrukturierungen, Ausstiege und mehr. Qualifizierte Vertreter oder unabhängige Experten können in die Vorstände der Beteiligungsunternehmen berufen werden, um eine angemessene Aufsicht und strategische Führung sicherzustellen.

2.13 Folgeinvestitionen

Anschlussinvestitionen sind in Ausnahmefällen möglich, etwa zur Sicherung einer Sperrminorität zum Schutz europäischer Interessen oder zur Unterstützung nachfolgender Finanzierungsrunden. Diese Investitionen müssen den Anforderungen von Horizont Europa entsprechen und die Vereinbarkeit mit den Beihilfevorschriften gewährleisten.

2.14 Mentoren

Der EIC-Fonds verbindet die Endbegünstigten mit seinem Mentorennetzwerk, das ihnen Beratung bei der Geschäftsentwicklung und potenzielle Investitionsmöglichkeiten bietet. In einigen Fällen ist eine obligatorische Betreuung Voraussetzung für Investitionen.

2.15 Verwaltung geistigen Eigentums

Während der Teilfonds Autonomie bei der Verwaltung geistigen Eigentums gewährt, um weitere Investitionen anzuziehen, versucht er, europäisches Eigentum an geistigem Eigentum zu sichern, wenn es um strategische Interessen geht. Dieser Ansatz unterstützt die Entwicklung von Innovationen und das Unternehmenswachstum und steht im Einklang mit den Zielen des Teilfonds.

Investitionsbereiche

  1. Eimer 0: Unternehmen mit erheblichen negativen Problemen, die jegliche Investitionen verhindern.
  2. Eimer 1: Hochrisikounternehmen in der Anfangsphase, die erhebliche Unterstützung und Risikominderung benötigen.
  3. Eimer 2: Unternehmen, die für Co-Investitionen bereit sind und unmittelbares Investoreninteresse haben.
  4. Eimer 3: Etablierte Unternehmen mit vollem Interesse privater Investoren, einschließlich börsennotierter Unternehmen.

Eimer 0

Eimer 0 umfasst Fälle, bei denen die Erstbewertung oder Due Diligence erhebliche negative Aspekte aufdeckt, die eine Investition verhindern. Diese Unternehmen gelten aufgrund erheblicher Risiken, Compliance-Probleme oder anderer kritischer Probleme als ungeeignet für Investitionen.

Merkmale der Bucket 0-Unternehmen:

  1. Wesentliche negative Probleme: Unternehmen, bei denen bei der Erstbewertung oder Due Diligence erhebliche Warnsignale festgestellt wurden.
  2. Compliance-Probleme: Nichteinhaltung gesetzlicher, finanzieller oder behördlicher Anforderungen.
  3. Hohes Risiko und geringes Potenzial: Unternehmen, die hohe Risiken ohne ausreichendes Renditepotenzial oder strategischen Wert aufweisen.
  4. Unzureichende Information: Mangel an ausreichenden Informationen oder Transparenz, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen.

Anlageansatz für Bucket 0:

  1. Ablehnung der Investition: Der Teilfonds beschließt, aufgrund der festgestellten Probleme die Anlage nicht fortzusetzen.
    • Sofortige Disqualifikation: Unternehmen im Bucket 0 sind sofort von der Investitionsmöglichkeit ausgeschlossen.
  2. Detaillierte Bewertung der Probleme: Es wird eine gründliche Prüfung durchgeführt, um die Gründe für die Ablehnung zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die Entscheidung fundiert ist.
    • Dokumentation: Umfassende Dokumentation der Probleme und der Gründe für die Ablehnung der Investition.

Strategische Maßnahmen für Bucket 0-Investitionen:

  1. Risikominderung: Identifizieren und Dokumentieren der Risiken, die zur Ablehnung geführt haben, um zukünftige Investitionsentscheidungen zu treffen und den Due-Diligence-Prozess zu verbessern.
    • Aus Ablehnungen lernen: Nutzen Sie Erkenntnisse aus Bucket 0-Fällen, um Anlagekriterien und -prozesse zu verfeinern.
  2. Feedback und Anleitung: Geben Sie dem Unternehmen bei Bedarf Feedback, um ihm bei der Lösung der Probleme zu helfen und möglicherweise für eine zukünftige Berücksichtigung infrage zu kommen.
    • Konstruktive Kritik: Bietet Hinweise, was im Hinblick auf zukünftiges Investitionspotenzial verbessert oder gelöst werden muss.

Mögliche Probleme, die zur Einstufung in Bucket 0 führen:

  1. Betrug und Falschdarstellung: Hinweise auf betrügerische Aktivitäten oder falsche Angaben.
    • Bedenken hinsichtlich der Integrität: Probleme im Zusammenhang mit der Integrität des Unternehmens oder seines Managements.
  2. Nichteinhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften: Nichteinhaltung gesetzlicher, behördlicher oder ethischer Standards.
    • Sanktionen und Beschränkungen: Fragen im Zusammenhang mit Sanktionen, Steuervermeidung, Geldwäsche oder anderen rechtlichen Problemen.
  3. Finanzielle Instabilität: Schwere finanzielle Instabilität oder Insolvenz ohne klaren Weg zur Erholung.
    • Nicht nachhaltiges Geschäftsmodell: Geschäftsmodelle, die finanziell nicht tragfähig oder nachhaltig sind.
  4. Reputationsrisiken: Mögliche Reputationsrisiken für den EIC-Fonds im Zusammenhang mit der Investition in das Unternehmen.
    • Negative öffentliche Wahrnehmung: Probleme, die zu einer negativen öffentlichen Wahrnehmung führen oder den Ruf des EIC-Fonds schädigen könnten.

Anlagestrategie und -ausführung:

  1. Gründliche Due Diligence: Sicherstellen, dass der Due-Diligence-Prozess umfassend ist und alle kritischen Probleme frühzeitig in der Bewertung identifiziert.
    • Tiefenanalyse: Durchführung einer eingehenden Analyse der Finanzen, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Geschäftspraktiken.
  2. Klare Kriterien für die Ablehnung: Festlegung klarer und transparenter Kriterien für die Ablehnung von Investitionen, um Konsistenz und Fairness zu gewährleisten.
    • Objektive Entscheidungsfindung: Sicherstellen, dass Ablehnungsentscheidungen auf objektiven, gut dokumentierten Kriterien beruhen.
  3. Ständige Verbesserung: Nutzung von Erkenntnissen aus Bucket 0-Fällen, um den Anlageprozess und die Anlagekriterien kontinuierlich zu verbessern.
    • Rückkopplungsschleife: Erstellen einer Feedbackschleife, um Erkenntnisse aus abgelehnten Fällen in zukünftige Anlagestrategien einfließen zu lassen.

Durch die Kategorisierung von Unternehmen in Bucket 0 stellt der EIC Fund sicher, dass nur in Unternehmen investiert wird, die die erforderlichen Standards erfüllen und keine inakzeptablen Risiken bergen. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Integrität des Anlageprozesses aufrechtzuerhalten und schützt die Ressourcen und den Ruf des Fonds.

Eimer 1

Eimer 1 umfasst Fälle, in denen die potenziellen Beteiligungsunternehmen noch nicht für reguläre Investoren bereit sind, da trotz der gewährten EIC Accelerator-Unterstützung noch sehr hohe Risiken bestehen. Diese mangelnde Bereitschaft kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie z. B. das frühe Stadium der zugrunde liegenden Technologie, eine lange geplante Markteinführungszeit, eine geringe Marktgröße im Verhältnis zur erforderlichen Investition oder die geringe Bereitschaft des Unternehmens, zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen.

Merkmale der Unternehmen der Kategorie 1:

  1. Hohes Risiko und frühes Stadium: Diese Unternehmen befinden sich in einem sehr frühen Entwicklungsstadium, oft mit noch nicht erprobten Technologien und erheblichen Unsicherheiten.
  2. Lange Markteinführungszeit: Die erwartete Zeit bis zur Markteinführung des Produkts oder der Technologie ist lang und daher für private Investoren weniger attraktiv.
  3. Kleine Marktgröße: Die potenzielle Marktgröße ist im Vergleich zur erforderlichen Investition möglicherweise gering, was eine Herausforderung hinsichtlich Skalierbarkeit und Rentabilität darstellt.
  4. Geringe Bereitschaft für zusätzliches Eigenkapital: Unternehmen verfügen möglicherweise nicht über ein solides Managementteam, eine ausreichende Organisationsstruktur oder eine ausgeglichene Kapitalisierungstabelle, was die effektive Nutzung zusätzlicher Eigenkapitalinvestitionen erschwert.

Anlageansatz für Bucket 1:

  1. Investitionstranchen: Investitionen in Unternehmen des Bucket 1 erfolgen häufig in mehreren Tranchen, um Risiken zu steuern und sicherzustellen, dass Meilensteine erreicht werden.
    • Erste Tranche: Das Compartment würde bis zu 50% der geschätzten Investition oder den ungedeckten Bargeldbedarf des Unternehmens für bis zu 18 Monate investieren, typischerweise in Form eines Wandeldarlehens.
    • Konditionen der Wandelanleihe: Diese Kredite haben eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten, einen festen Zinssatz von 8%, der bei vorzeitiger Rückzahlung oder Umwandlung kapitalisiert wird, und einen Diskontsatz von 20% bei Umwandlung. Wenn bis zur Fälligkeit keine qualifizierte Runde stattfindet, wird standardmäßig die Post-Money-Bewertung der letzten Runde oder ein niedrigerer Betrag verwendet, wenn sich die Bedingungen wesentlich geändert haben.
    • Zweite Tranche: Die verbleibende Investition wird in einer Eigenkapitalrunde getätigt und ist davon abhängig, dass private Investoren die gesamte Compartment-Investition aufbringen.
  2. Bedingte Investition: Der Teilfonds kann Anlagen anbieten, die an bestimmte Erfolge oder Meilensteine geknüpft sind, um Fortschritte sicherzustellen und Risiken zu mindern.
  3. Folgeunterstützung: Es werden kontinuierliche Unterstützung und Überwachung sowie potenzielle Folgeinvestitionen bereitgestellt, um neue Entwicklungen anzugehen und das Unternehmenswachstum aufrechtzuerhalten.

Strategische Maßnahmen für Bucket 1-Investitionen:

  1. Vertretung im Vorstand: Der Teilfonds strebt einen Sitz im Vorstand der Zielunternehmen an, um eine aktive Beteiligung an strategischen Entscheidungen und der Unternehmensaufsicht sicherzustellen.
  2. Externes Mentoring: Um Unternehmensdefizite zu beheben und strategische Orientierung zu bieten, ist oft obligatorisches externes Mentoring erforderlich.
  3. Schutz europäischer Interessen: In Fällen, in denen europäische Interessen in strategischen Bereichen betroffen sind, kann der Teilfonds eine Sperrminorität erwerben oder ähnliche Schutzmaßnahmen zum Schutz dieser Interessen ergreifen.

Mögliche Investitionsszenarien:

  1. Kein unmittelbares Interesse von Co-Investoren: Der Teilfonds kann Erstinvestitionen ohne unmittelbare Beteiligung von Co-Investoren tätigen und sich dabei auf die Risikominimierung des Projekts und die Gewinnung künftiger Investoren konzentrieren.
  2. Innovationen mit großer Wirkung: Investitionen in Unternehmen mit potenziell großer gesellschaftlicher Wirkung oder Ausrichtung auf die Prioritäten der EU, auch wenn sie mit erheblichen Risiken und Herausforderungen konfrontiert sind.
  3. Strategische europäische Interessen: Investitionen in Unternehmen, die für strategische Regionen Europas von wesentlicher Bedeutung sind und zusätzliche Schutzmaßnahmen und gezielte Unterstützung erfordern.

Durch die Kategorisierung der Unternehmen in Bucket 1 kann der EIC-Fonds seinen Investitionsansatz anpassen, um hohe Risiken zu managen, Entwicklungen im Frühstadium zu unterstützen und künftige private Investitionen anzuziehen. Auf diese Weise fördert er Innovationen und schützt die strategischen Interessen Europas.

Eimer 2

Eimer 2 umfasst Fälle, in denen potenzielle Investoren, darunter qualifizierte Investoren, unmittelbares Interesse an gemeinsamen Investitionen in vom EIC ausgewählte Unternehmen zeigen. Diese Unternehmen sind im Allgemeinen weiter entwickelt und weisen im Vergleich zu Bucket 1 geringere Risiken auf, was sie für private Investoren attraktiver macht.

Merkmale der Unternehmen der Kategorie 2:

  1. Bereitschaft der Anleger: Diese Unternehmen haben ein Entwicklungsniveau und eine Risikominderung erreicht, das das unmittelbare Interesse potenzieller Investoren weckt.
  2. Fortgeschrittenes Entwicklungsstadium: Unternehmen in Kategorie 2 haben in der Regel die anfängliche Proof-of-Concept-Phase hinter sich und verfügen über etabliertere Technologien oder Produkte.
  3. Marktpotential: Sie verfügen häufig über eine klare Marktstrategie, ein erhebliches Marktpotenzial und haben ihre Zugkraft oder ihren frühen Markteintritt nachgewiesen.
  4. Co-Investitionsmöglichkeiten: Es besteht eine große Möglichkeit für Co-Investitionen, um zusätzliche Mittel von privaten Investoren zu mobilisieren.

Anlageansatz für Bucket 2:

  1. Kapitalbeteiligungen: Der Teilfonds strebt Aktieninvestitionen an, die von privaten Anlegern mindestens im Verhältnis 1:1 ergänzt werden, mit dem Ziel, über den Anlagehorizont hinweg eine Hebelwirkung von 1:3 zu erzielen.
    • Passende Investitionen: Der EIC-Fonds verlangt, dass private Investoren mindestens 50% der Investitionsrunde abdecken, mit dem Ziel einer höheren Leverage-Ratio während des gesamten Investitionszyklus.
    • Abstimmung mit privaten Investoren: Die finanzielle, kommerzielle und technologische Due Diligence kann gemeinsam mit Co-Investoren durchgeführt werden, um eine Abstimmung sicherzustellen und die Investitionsbedingungen zu optimieren.
  2. Laufzeitverhandlungen: Der Teilfonds verhandelt die Bedingungen mit potenziellen Co-Investoren und stellt sicher, dass sowohl für das Unternehmen als auch für die Investoren günstige Bedingungen gelten.
  3. Folgeunterstützung: Der Teilfonds kann einen Teil der ursprünglich bewilligten Investition für mögliche Aufstockungsinvestitionen in nachfolgenden Finanzierungsrunden reservieren.

Strategische Maßnahmen für Bucket 2-Investitionen:

  1. Mentoring und Unterstützung: Der Teilfonds kann Mentoring und geschäftliche Unterstützung verlangen oder ermöglichen, um das strategische Wachstum und den Markterfolg des Unternehmens sicherzustellen.
  2. Blockieren von Minderheitenoptionen: Falls dies zum Schutz europäischer Interessen erforderlich ist, kann der Teilfonds eine Sperrminorität erwerben oder durch Aktionärsvereinbarungen ähnliche Garantien sicherstellen.
  3. Flexible Anlagestrukturen: Investitionen können flexibel strukturiert werden, um den Bedürfnissen sowohl des Unternehmens als auch der Co-Investoren gerecht zu werden. Dadurch wird das Potenzial für eine erfolgreiche Markteinführung und Skalierung erhöht.

Mögliche Investitionsszenarien:

  1. Sofortiges Interesse von Co-Investoren: Fälle, in denen potenzielle Investoren sofort die Bereitschaft zeigen, die gesamte Investition zu übernehmen, was auf ein starkes Marktvertrauen in das Unternehmen hindeutet.
    • Hebelwirkung: Der Teilfonds strebt eine erhebliche zusätzliche Finanzierungshebelwirkung an, um das Wachstum und den Markteintritt des Unternehmens zu unterstützen.
  2. Strategische Investitionen: Investitionen, die mit europäischen strategischen Interessen im Einklang stehen, wobei gemeinsame Investitionen die Wirkung verstärken und den Schutz dieser Interessen gewährleisten können.
    • Wahrung europäischer Interessen: Die Verhandlungen können Maßnahmen zur Wahrung europäischer Interessen beinhalten, wie etwa die Erlangung einer Sperrminorität oder den Abschluss strategischer Vereinbarungen.
  3. Markteintritt und Scale-Up: Unternehmen, die für den Markteintritt und die Skalierung positioniert sind und bei denen EIC-Unterstützung und Co-Investitionen das Wachstum deutlich beschleunigen können.
    • Umfassende Due Diligence: Eine detaillierte Due Diligence stellt sicher, dass das Unternehmen für erfolgreiche Investitionen und nachfolgende Wachstumsphasen gut aufgestellt ist.

Durch die Kategorisierung von Unternehmen in Bucket 2 nutzt der EIC Fund das unmittelbare Interesse von Co-Investoren und ermöglicht so erhebliche zusätzliche Finanzierungen und strategische Unterstützung. Dieser Ansatz erhöht das Potenzial für eine erfolgreiche Einführung von Innovationen, den Markteintritt und die Skalierung und schützt gleichzeitig die strategischen Interessen Europas.

Eimer 3

Eimer 3 umfasst Fälle, in denen potenzielle Investoren unmittelbares Interesse daran zeigen, die gesamte Investition in EIC-Kandidatenunternehmen zu tätigen, einschließlich der Möglichkeit, dass diese Unternehmen börsennotiert sind. Diese Unternehmen sind in der Regel gut entwickelt, weisen ein geringes Risiko und ein hohes Potenzial auf, was sie für private Investoren äußerst attraktiv macht.

Merkmale der Unternehmen der Kategorie 3:

  1. Reife Phase: Diese Unternehmen befinden sich mit etablierten Produkten oder Technologien in einem ausgereiften Entwicklungsstadium.
  2. Hohes Marktinteresse: Sie haben eine erhebliche Marktdynamik und ein großes Potenzial bewiesen und sofort das volle Investitionsinteresse privater Investoren geweckt.
  3. Geringeres Risiko: Angesichts ihres fortgeschrittenen Entwicklungsstadiums und ihrer Marktvalidierung ist das mit diesen Unternehmen verbundene Risiko relativ gering.
  4. Gelistete Unternehmen: Diese Kategorie kann auch börsennotierte Unternehmen umfassen, wodurch der Anlageumfang erweitert wird.

Anlageansatz für Bucket 3:

  1. Direkte Co-Investition: Der externe AIFM kann auf Empfehlung des Beraters beschließen, gemeinsam mit privaten Investoren zu investieren, insbesondere zur Wahrung strategischer Interessen.
    • Vollständige private Investition: In manchen Fällen können private Investoren die gesamte erforderliche Investition bereitstellen, wodurch die Notwendigkeit einer Beteiligung des EIC-Fonds reduziert wird.
    • Strategische Minderheitsbeteiligung: Der Teilfonds könnte dennoch mitinvestieren, um sich bei Bedarf eine Sperrminorität zu sichern und so die europäischen Interessen zu schützen.
  2. Aufstockungsinvestition: Der Teilfonds kann einen Teil der ursprünglich bewilligten Investition für potenzielle Aufstockungsinvestitionen in künftigen Finanzierungsrunden reservieren, um so eine kontinuierliche Unterstützung sicherzustellen.
  3. Angepasste Anlagebedingungen: Bei den Verhandlungen mit privaten Investoren geht es darum, günstige Konditionen sicherzustellen, die privates Kapital anziehen und gleichzeitig die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Interessen der Gründer wahren.

Strategische Maßnahmen für Bucket 3-Investitionen:

  1. Anreize schaffen: Der Teilfonds möchte sicherstellen, dass Gründer und Mitarbeiter ausreichende Anreize haben, die auf das Wachstum und den Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sind.
  2. Anlegerfreundliche Konditionen: Die ausgehandelten Bedingungen sollen investorenfreundlich sein, erhebliches privates Kapital anziehen und gleichzeitig Marktverzerrungen vermeiden.
  3. Blockieren der Minderheitsübernahme: Bei Bedarf kann der Teilfonds eine Sperrminorität erwerben, um europäische strategische Interessen zu schützen und die notwendigen Schutzmaßnahmen durch Aktionärsvereinbarungen sicherzustellen.

Mögliche Investitionsszenarien:

  1. Vollständige private Finanzierung: Fälle, in denen private Investoren bereit sind, die gesamten Investitionen zu übernehmen, was auf ein starkes Marktvertrauen schließen lässt und die Notwendigkeit einer Beteiligung des EIC-Fonds verringert.
    • Strategische Co-Investition: Auch bei einer vollständig privaten Finanzierung kann der Teilfonds Koinvestitionen tätigen, um strategische Interessen zu wahren und sich an den europäischen Prioritäten auszurichten.
  2. Gelistete Firmen: Investitionen in börsennotierte Unternehmen, bei denen die Rolle des EIC-Fonds eher eine strategische Beteiligung als die Primärfinanzierung umfassen kann.
    • Marktausrichtung: Sicherstellen, dass die Anlagebedingungen den Marktstandards und den Erwartungen der Anleger entsprechen.
  3. Unternehmungen mit hohem Potenzial: Unternehmen mit klarem Potenzial für bedeutenden Einfluss auf den Markt und Wachstum, bei denen die strategischen Investitionen des EIC-Fonds eine Wertsteigerung bewirken können.
    • Schutz europäischer Interessen: Sicherstellung, dass strategische Maßnahmen zum Schutz europäischer Interessen vorhanden sind, insbesondere in kritischen Sektoren oder Technologien.

Anlagestrategie und -ausführung:

  1. Due Diligence und Risikomanagement: Eine umfassende Due Diligence gewährleistet die Auswahl von Investitionen mit hohem Potenzial und geringem Risiko, die mit den Zielen des EIC-Fonds übereinstimmen.
  2. Planung der Exit-Strategie: Der Teilfonds plant strategische Ausstiege und orientiert sich dabei an den Zeitplänen der Co-Investoren und den Marktbedingungen, um Erträge und Wirkung zu maximieren.
  3. Kontinuierliche Überwachung und Unterstützung: Durch kontinuierliche Überwachung und strategische Unterstützung wird sichergestellt, dass die Investitionen weiterhin den Zielen entsprechen und sich an die veränderte Marktdynamik anpassen.

Durch die Kategorisierung von Unternehmen in Bucket 3 nutzt der EIC-Fonds das starke Interesse privater Investoren, ermöglicht eine vollständige oder überwiegende private Finanzierung und gewährleistet gleichzeitig eine strategische Beteiligung und den Schutz europäischer Interessen. Dieser Ansatz unterstützt die Einführung ausgereifter Innovationen, den Markteintritt und die Skalierung und verbessert die Gesamtwirkung der EIC-Investitionen.

Anhang 1. Definitionen

Die folgenden Wörter und Ausdrücke haben im Kontext dieser Richtlinien eine bestimmte Bedeutung:

  • Berater: Die Europäische Investitionsbank (EIB) oder ihr Nachfolgeinstitut fungiert als Berater.
  • Kapitalverwaltungsgesellschaft: Ein alternativer Investmentfondsmanager im Sinne der AIFM-Richtlinie und des AIFM-Gesetzes 2013.
  • Endgültiger Empfänger des EIC-Fonds: Jeder von der EU-Kommission für eine Förderung im Rahmen des EIC ausgewählte Begünstigte.
  • Qualifizierter Investor: Ein Investor mit nachweisbarem Know-how und Erfahrung auf dem jeweiligen Markt, in der jeweiligen Technologie und in der jeweiligen Rechtsordnung.
  • Externer AIFM: Alter Domus Management Company SA in ihrer Funktion als externer AIFM der Gesellschaft.
  • Geschäftstag: Ein Tag, an dem die Banken in Luxemburg grundsätzlich ganztägig geöffnet sind (ausgenommen Samstage, Sonntage und Feiertage).
  • Investitionsausschuss: Der Anlageausschuss des externen AIFM ist auf der Ebene des externen AIFM für sämtliche Anlage- und Desinvestitionsentscheidungen verantwortlich.
  • Nicht konforme Gerichtsbarkeit: In verschiedenen EU- und internationalen Erklärungen und Vorschriften zur Steuertransparenz und Geldwäschebekämpfung aufgeführte Gerichtsbarkeiten.
  • InvestEU: Das InvestEU-Programm wurde durch die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 eingerichtet.
  • Horizont Europa: Das durch die „Horizont Europa“-Verordnung geschaffene Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.
  • EIC Accelerator: Ein Programm im Rahmen von Horizont Europa zur Unterstützung von KMU und Start-ups mit hohem Risiko und großem Potenzial.
  • EISMEA: Die Exekutivagentur für European Innovation Council und KMU ist für die Auswahl und Verwaltung der EIC Accelerator-Begünstigten verantwortlich.

Anhang 2. Ausschlüsse

Der Teilfonds investiert nicht in Aktivitäten, die mit den ethischen und sozialen Grundlagen von Horizont Europa unvereinbar sind, wie etwa:

  • Produktion von oder Handel mit illegalen Produkten
  • Unternehmen im Zusammenhang mit Pornografie oder Prostitution
  • Produktion von oder Handel mit Gefahrstoffen
  • Nicht nachhaltige Fangmethoden
  • Unternehmen, die an Zwangsarbeit oder schädlicher Kinderarbeit beteiligt sind
  • Unternehmen mit politischen oder religiösen Inhalten
  • Aktivitäten, die die Rechte und Freiheiten des Einzelnen einschränken oder die Menschenrechte verletzen

Um

Die Artikel gefunden auf Rasph.com spiegeln die Meinungen von Rasph oder seinen jeweiligen Autoren wider und spiegeln in keiner Weise die Meinungen der Europäischen Kommission (EC) oder des Europäischen Innovationsrats (EIC) wider. Die bereitgestellten Informationen zielen darauf ab, wertvolle Perspektiven auszutauschen und können Antragsteller potenziell über Zuschussfinanzierungsprogramme wie EIC Accelerator, EIC Pathfinder, EIC Transition oder verwandte Programme wie Innovate UK im Vereinigten Königreich oder den Small Business Innovation and Research Grant informieren ( SBIR) in den Vereinigten Staaten.

Die Artikel können auch eine nützliche Ressource für andere Beratungsunternehmen im Zuschussbereich sowie für professionelle Zuschussantragsteller sein, die als Freiberufler angestellt sind oder Teil eines kleinen und mittleren Unternehmens (KMU) sind. Das EIC Accelerator ist Teil von Horizont Europa (2021-2027), das vor Kurzem das vorherige Rahmenprogramm Horizont 2020 ersetzt hat.

- Kontaktiere uns -

 

EIC Accelerator Artikel

Alle berechtigten EIC Accelerator-Länder (einschließlich Großbritannien, Schweiz und Ukraine)

Erläuterung des Wiedervorlageprozesses für EIC Accelerator

Eine kurze, aber umfassende Erklärung des EIC Accelerator

Der One-Stop-Shop-Finanzierungsrahmen des EIC (Pathfinder, Transition, Accelerator)

Entscheidung zwischen EIC Pathfinder, Transition und Accelerator

Ein Gewinnerkandidat für das EIC Accelerator

Die Herausforderung bei den offenen Ausschreibungen von EIC Accelerator: MedTech-Innovationen dominieren

Go Fund Yourself: Sind EIC Accelerator-Eigenkapitalinvestitionen notwendig? (Vorstellung von Grant+)

EIC Accelerator DeepDive: Analyse der Branchen, Länder und Finanzierungsarten der EIC Accelerator-Gewinner (2021–2024)

Tiefer graben: Der neue DeepTech-Schwerpunkt des EIC Accelerator und seine Finanzierungsengpässe

Zombie-Innovation: EIC Accelerator-Finanzierung für die lebenden Toten

Smack My Pitch Up: Änderung des Bewertungsfokus des EIC Accelerator

Wie tief ist Ihre Technologie? Der European Innovation Council Impact Report (EIC Accelerator)

Analyse einer durchgesickerten EIC Accelerator-Interviewliste (Erfolgsquoten, Branchen, direkte Bewerbungen)

Steuerung des EIC Accelerator: Erkenntnisse aus dem Pilotprogramm

Wer sollte sich nicht für das EIC Accelerator bewerben und warum

Das Risiko, alle Risiken im Hochrisikoprogramm EIC Accelerator darzustellen

So bereiten Sie eine EIC Accelerator-Wiedereinreichung vor

So erstellen Sie eine gute EIC Accelerator-Bewerbung: Allgemeine Projekthinweise

So verfassen Sie eine EIC Accelerator-Gegenrede: Erläuterung der erneuten Einreichung von Förderanträgen

 

Rasph - EIC Accelerator Consulting
de_DE