Zuschuss des Innovationsfonds der Europäischen Kommission
EU-Innovationsfonds 2025–2026: Antragsleitfaden, Fristen und Erfolgstipps Der EU-Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Finanzierungsprogramme für innovative saubere Technologien, dessen Ziel darin besteht, Netto-Null-Lösungen in großem Maßstab auf den Markt zu bringen. Finanziert durch Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterstützt er neuartige Projekte, die die Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren und Europa dabei helfen, Klimaneutralität zu erreichen. Diese Übersicht erklärt, was der Innovationsfonds ist, wer sich bewerben kann, wie das Bewerbungsverfahren abläuft und bietet Orientierungshilfe – von wichtigen Fristen 2025 und 2026 bis hin zu Tipps zum Verfassen eines überzeugenden Antrags für den Innovationsfonds. Unabhängig davon, ob Sie den Antrag alleine oder mit Hilfe eines Beraters bzw. Antragsschreibers für den Innovationsfonds stellen möchten, helfen Ihnen diese Einblicke dabei, sich im Verfahren zurechtzufinden und Ihre Erfolgschancen beim Innovationsfonds zu verbessern. Was ist der EU-Innovationsfonds? Der EU-Innovationsfonds vergibt großzügige Zuschüsse für die Einführung innovativer Netto-Null-Technologien im industriellen Maßstab, finanziert durch das EU-ETS. Der Innovationsfonds ist ein klimaorientiertes Finanzierungsprogramm der Europäischen Kommission (GD CLIMA) zur Finanzierung der Demonstration und Skalierung innovativer kohlenstoffarmer Technologien. Er tritt die Nachfolge des früheren NER300-Programms an und soll bis 2030 rund 38 Milliarden Euro für zukunftsweisende Dekarbonisierungsprojekte bereitstellen. Anders als herkömmliche F&E-Fördermittel (z. B. Horizont Europa) dient der Innovationsfonds nicht der Grundlagenforschung, sondern zielt auf Projekte in der Pilot-, Demonstrations- oder ersten industriellen Umsetzungsphase ab und schließt so die Lücke zur kommerziellen Rentabilität. Durch die Deckung von bis zu 60% der relevanten Projektkosten (mit Zuschüssen in Höhe von Millionen bis Hunderten von Millionen Euro) hilft er Unternehmen, hohe Vorlaufkosten und Risiken zu überwinden und ermöglicht ihnen, innovative Klimalösungen schneller auf den Markt zu bringen. Zweck: Der Zweck des Fonds besteht darin, erhebliche Treibhausgasminderungen (THG) in Sektoren voranzutreiben, in denen Emissionsminderungen schwer zu erzielen sind, und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu stärken. Er unterstützt Projekte in Bereichen wie erneuerbare Energien, Energiespeicherung, energieintensive Industrien (wie Stahl, Zement, Chemie), Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS), Wasserstoff, nachhaltige Kraftstoffe und andere bahnbrechende saubere Technologien. Durch Investitionen in diese einzigartigen Projekte will der Innovationsfonds den Weg zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 ebnen, im Einklang mit dem europäischen Green Deal und dem Net-Zero Industry Act. Erfolgreiche Projekte sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren zu einer deutlichen CO₂-Reduktion führen und als Vorreiter dienen, die in ganz Europa repliziert werden können. Umfang: Der Innovationsfonds führt von 2020 bis 2030 jährliche Ausschreibungen durch, die durch die Versteigerung von EU-EHS-Zertifikaten finanziert werden. Jede Ausschreibung stellt Milliarden von Euro zur Verfügung. Beispielsweise bietet die Ausschreibung 2024/25 (für den Zyklus 2025) Zuschüsse in Höhe von etwa 3,4 Milliarden Euro – 2,4 Milliarden Euro für eine allgemeine Ausschreibung zu Net-Zero-Technologien und 1 Milliarde Euro für eine spezielle Ausschreibung zur Batterieherstellung. Außerdem hat der Fonds wettbewerbliche Wasserstoffauktionen (im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank) eingeführt, um die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff zu unterstützen. Das Ausmaß der Finanzierung ist enorm: Bei einer kürzlich erfolgten Ausschreibung für 2023 wurden 77 Projekte in 18 Ländern mit 4,2 Milliarden Euro gefördert, mit Einzelzuschüssen von bis zu 262 Millionen Euro für Vorzeigeprojekte. Diese Größenordnung macht den Innovationsfonds zu einer äußerst attraktiven Möglichkeit für Unternehmen mit mutigen Klimainnovationsprojekten. Wer kann sich bewerben, und welche Projekte sind förderfähig? Förderfähige Antragsteller: Grundsätzlich kann jede juristische Person – privates Unternehmen, öffentliche Einrichtung, Konsortium, klein oder groß – Unterstützung aus dem Innovationsfonds beantragen, solange sie in einem förderfähigen Land registriert ist. Zu den förderfähigen Ländern zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die am EU-EHS teilnehmen (derzeit Norwegen, Island und Liechtenstein). Antragsteller können sich einzeln (als einzelnes Unternehmen oder Organisation) oder als Konsortium mehrerer Partner bewerben. Anders als bei manchen EU-Programmen ist ein Konsortium nicht zwingend erforderlich; ein einzelnes Unternehmen kann auch allein einen Vorschlag einreichen. Alle Projekte müssen jedoch in den förderfähigen Ländern durchgeführt werden (d. h. Standort und Wirkung des Projekts müssen in der EU/dem EWR liegen). Förderfähige Projekte: Der Innovationsfonds unterstützt eine große Bandbreite unterschiedlicher Projekttypen, aber mit einem gemeinsamen Thema – innovative Technologien mit erheblichen Klimaauswirkungen, die bereit für eine Skalierung sind. Wichtige Merkmale förderfähiger Projekte sind: Klimaauswirkungen: Das Projekt sollte die Treibhausgasemissionen in einem der förderfähigen Sektoren erheblich reduzieren. Diese Sektoren umfassen erneuerbare Energien (z. B. Solar- und Windenergie der nächsten Generation, erneuerbarer Wasserstoff), Energiespeicherung, energieintensive Industrien (z. B. kohlenstoffarme Stahl-, Zement- und Chemieprozesse), Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung, alternative Kraftstoffe, Netto-Null-Mobilität und sogar klimafreundliche Gebäudetechnologien. Die erwartete Vermeidung von CO₂-Emissionen (oder Äquivalenten) über 10 Jahre ist ein entscheidender Faktor – Projekte müssen quantifizieren, wie viele Emissionen sie im Vergleich zu konventioneller Technologie vermeiden werden. Innovative Technologie: Projekte müssen ein hohes Maß an Innovation aufweisen. Typischerweise bedeutet dies, dass es sich um eine neuartige oder neue Technologie im industriellen Maßstab handelt, die noch nicht kommerziell auf dem Markt erhältlich ist. In Bezug auf den Technologiereifegrad (TRL) strebt der Innovationsfonds in der Regel einen Technologiereifegrad von etwa TRL 8 an – d. h. eine Technologie, die sich im Pilotmaßstab bewährt hat und nun erstmals kommerziell demonstriert wird. Reine Forschungs- oder Laborprojekte (TRL 6–7 oder darunter) werden nicht gefördert; stattdessen sollte das Projekt kurz vor der Kommerzialisierung stehen und eine bahnbrechende Lösung in einer realen Betriebsumgebung demonstrieren. Dieser Fokus stellt sicher, dass der Fonds innovative Projekte unterstützt, die neue Technologien einsetzen, und nicht Forschungsprojekte oder bereits vollständig kommerzielle Lösungen. Reife und Realisierbarkeit: Es werden nur Projekte berücksichtigt, deren Planung, Geschäftsmodell und Finanzstruktur ausreichend ausgereift sind. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein gut entwickeltes Projekt verfügen sollten: Machbarkeitsstudien, ein Geschäftsplan, technische Pläne und idealerweise wichtige Genehmigungen in Bearbeitung. Die EU erwartet von einem Innovationsfondsprojekt Investitionsreife – also eine Vorlage, die Sie Investoren oder dem Vorstand Ihres Unternehmens für eine endgültige Investitionsentscheidung vorlegen können. Ideen im Frühstadium ohne konkrete Umsetzungspläne werden wahrscheinlich abgelehnt. Darüber hinaus darf die Projektumsetzung vor Antragstellung noch nicht begonnen haben – d. h. es dürfen noch keine Bauarbeiten durchgeführt und keine unwiderruflichen Verträge unterzeichnet worden sein. (Vorbereitende Maßnahmen wie die Sicherung von Grundstücken oder vorläufige Genehmigungen sind ausreichend.) Projektgröße: Der Fonds fördert sowohl große als auch kleine Projekte, die jedoch über unterschiedliche Ausschreibungen oder Förderkanäle gefördert werden können. Historisch betrachtet waren „große“ Projekte … Mehr lesen